Spätestens mit einer Großen Anfrage der CDU-Landtagsfraktion zum Thema Grundsteuerreform im Sommer 2024, war deutlich, welche Auswirkungen eine sog. „aufkommensneutrale“ Umsetzung der Grundsteuerreform haben wird. Weit überwiegend muss dies für die Kommunen vor Ort gezwungenermaßen zu einer Anhebung des Grundsteuer-Hebesatzes führen, was in den meisten Fällen eine Mehrbelastung der Wohnbebauung zur Folge hat.
Nun gab die Landesregierung dem großen Druck zwar nach, allerdings für die meisten Haushaltsaufstellungen zu spät und zudem einseitig in der Verantwortung der Kommunen selbst. Der CDU-Landtagsabgeordnete Torsten Welling dazu: „Die CDU-Landtagsfraktion hat die Problematik früh erkannt und immer wieder Änderungen angemahnt. Wir warnen seit Monaten vor steigenden Wohnkosten im Land und unzumutbaren Mehrbelastungen, deshalb haben wir die Landesregierung immer wieder aufgefordert, Ungerechtigkeiten bei der Grundsteuerreform, die das Bundesmodell, mit sich bringt, auszuräumen.“
Welling weiter: „Bisher hat die Landesregierung bei dem Thema auf stur geschaltet und eine Lastenverschiebung zum Nachteil von Mieterinnen und Mietern sowie Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohnraum in Kauf genommen. Andere Bundesländer, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen oder Saarland, waren da wieder einmal schneller als Rheinland-Pfalz. Fakt ist: Das Grundsteuer-Bundesmodell muss auch in RLP bürgerfreundlicher ausgestaltet werden, daran muss sich der Gesetzesentwurf der Ampel-Fraktionen jetzt messen lassen. Die Gesetzesänderung darf jetzt aber nicht zum Nachteil der Kommunen führen. Anders als z. B. NRW will die Ampel die Verantwortung komplett auf die Kommunen abladen und verlangt von ihnen die Darlegung hinreichender verfassungsrechtlicher Rechtfertigungsgründe für unterschiedliche Hebesätze. Etwaige verfassungsrechtliche Bedenken muss das Land ausräumen!“
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