Anhörung zur Änderung des Heilberufsgesetzes bestätigt Position der CDU-Landtagsfraktion
„Kinderschutz muss Priorität haben. Es gibt keinen Grund unserem Gesetzentwurf die Zustimmung zu verweigern“, so Torsten Welling CDU-Obmann im Gesundheitsausschuss, nach der Sachverständigenanhörung zu der von der CDU-Landtagsfraktion vorgeschlagenen Änderung des Heilberufsgesetzes. Nach der geltenden Rechtslage ist es Ärztinnen und Ärzten, die einen hinreichenden Verdacht auf Kindesmisshandlung haben, grundsätzlich nicht erlaubt, sich über ihre Befunde interkollegial auszutauschen. Notwendig ist dafür das Einverständnis der Erziehungsberechtigten und damit möglicherweise der Täter. Das will die CDU-Landtagsfraktion ändern und dabei die vom Bundesgesetzgeber mit der Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz für die Länder geschaffene Befugnis nutzen.
Landtagsabgeordneter Welling dazu weiter: „Es ist offenkundig, dass hier Regelungsbedarf besteht. Ärztinnen und Ärzte müssen sich bei hinreichendem Verdacht auf Kindesmisshandlung untereinander austauschen dürfen, ohne strafrechtliche Folgen befürchten zu müssen. Kinder sind hilf- und wehrlos. Gerade sie bedürfen unseres besonderen Schutzes.
In der Anhörung am vergangenen Freitag im Gesundheitsausschuss hat unser Gesetzentwurf von den externen Experten breite Unterstützung erfahren:
Katharina Eibl, Ärztekammer Nordrhein: ‚Der Gesetzentwurf … ist begrüßenswert … Die Vorschrift dient … dem ernsthaften Bemühen um einen fürsorglichen Kinderschutz‘.
Rainer Koch, Kinderschutzfachkraft: ‚Die angestrebte Änderung des Heilberufsgesetzes ist ein Schritt zur Verbesserung der Situation der Ärzte und zur Bekämpfung von Misshandlungen (und) ist unbedingt zu befürworten.‘
Dr. Katharina Ketteler, Kinderklinik Geldern: ‚Ich begrüße die Gesetzesinitiative ausdrücklich und sehe darin eine große Chance, den Kinderschutz effektiver zu gestalten.‘
Dr. Ralf Kownatzki, FA Kinder und Jugendmedizin: ‚Die vorgeschlagene Änderung … zum Heilberufsgesetz … befürworten wir. Mit der anstehenden Normierung (wird) ein seit langem geforderter, notwendiger Schritt vollzogen. Er gibt Ärzten die not-wendige Rechtssicherheit, um zukünftig gemeinsam Kinder besser zu schützen.‘
Simone Weller, Weisser Ring: ‚Es ist unbedingt erforderlich, dass sich bei Verdacht einer Kindermisshandlung die jeweiligen Personen untereinander austauschen können.‘
Auf dieser Basis erwarten wir eine zügige Beratung und Verabschiedung des Gesetzes. Wir haben keine Zeit zu verlieren. Es geht darum, Kinder und Jugendliche möglichst schnell effektiver vor Misshandlung und der furchtbaren gerade auch psychischen Folgen zu schützen. Dazu muss die Landesregierung ihre angedeuteten kleineren Änderungsvorschläge zu unserem Gesetzesentwurf kurzfristig vorlegen. Dann kann die Änderung des Heilberufsgesetzes noch in diesem Jahr im Sinne der Kinder in Kraft treten. Das Einbringen eines eigenen Gesetzesvorschlages verzögert den Prozess in unnötiger Weise.“
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