Die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung ist die primäre Zielsetzung des Bundesteilhabegesetzes, dessen dritte Stufe im aktuellen Jahr umgesetzt wird. Ein komplexes Gesetzesvorhaben, mit welchem sich die Junge Union (JU) im Kreis Mayen-Koblenz bei ihrer diesjährigen Klausurtagung intensiv beschäftigt hat. Dazu traf man sich bei den Barmherzigen Brüdern am Standort Saffig und lernte nicht nur die Einrichtung, sondern auch die konkrete Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) kennen. „Das BTHG ist ein Schritt in ein besseres Miteinander von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung und ermöglicht langfristig das Begegnen auf Augenhöhe“, erklärt der Kreisvorsitzende der JU, Torsten Welling. Mit dem BTHG wird das Recht zur Teilnahme an Wahlen einem noch größeren Personenkreis gewährt und auch die Trennung zwischen ambulanten und stationären Leistungen wird aufgegeben. Dennoch gibt es auch Kritik am BTHG: Das BTHG steht für mehr Selbstbestimmung und eine Abkehr von der Bevormundung – dies geht, besonders angesichts der Finanzierbarkeit, in gewissen Bereichen nicht weit genug. Auf der anderen Seite schränkt eine weite Selbstbestimmung die Möglichkeit zur aktiven Hilfe, besonders bei psychischen Problemen, ein, was ebenso nachteilig für Betroffene und Helfer sein kann. „Aus diesem Grund ist es wichtig, dass das BTHG ständig weiterentwickelt und überprüft und an die realen Lebenssituationen der Betroffenen angepasst wird“, erklärt Welling das Ergebnis der Beratungen.
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