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Torsten Welling (CDU) stellt Antrag zu Kinderschutz vor

Im Zuge der letzten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit im rheinland-pfälzischen Landtag stellte der Abgeordnete Torsten Welling den von der CDU eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Heilberufsgesetz vor. Mit dem Gesetzentwurf soll der Kinderschutz verbessert werden. Im Juli-Plenum wurde der CDU-Antrag, der einem Vorbild aus NRW folgt, zur Beratung in den Gesundheitsausschuss überwiesen, wo ihn Torsten Welling jetzt vorstellte:

„Die Stärke einer Gesellschaft zeigt sich im Schutz ihrer Schwächsten. Im Rahmen unserer Bestrebungen zur Verbesserung des Kinderschutzes hat die CDU-Landtagsfraktion bereits einige Initiativen auf den Weg gebracht, unter anderem auch den Gesetzentwurf zum interkollegialen Ärzteaustausch, der nach der Beratung nun in eine parlamentarische Anhörung im Gesundheitsausschuss am 23.09. geht: Bisher können sich Ärzte nicht untereinander austauschen, wenn ein Verdacht auf Kindesmisshandlung vorliegt – die Schweigepflicht verhindert dies. Jedoch werden Misshandlungen durch häufige Arztwechsel oftmals vertuscht und so nicht lückenlos erfasst, da Befunde fehlen. Wir möchten hier Rechtssicherheit für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte schaffen mit der Möglichkeit zum interkollegialen Austausch und somit zur früheren Erkennung von Missbrauchsfällen.

Zwei bis drei Kinder sterben in Deutschland jede Woche an Misshandlungen. Für uns ist das Grund genug, diese rechtliche Anpassung so schnell wie möglich vorzunehmen, damit Missbrauchsfälle schneller als solche erkannt und bestenfalls Schlimmeres bei den betroffenen Kindern verhindert werden kann.“


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